Neuregelung zum 01.08.2017 | HBCD-haltiger Abfall – dauerhaft nicht mehr gefährlich

Neues zum Thema Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffe. Am 24.07.2017 wurde die Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Neuregelung tritt zum 01.08.2017 in Kraft und regelt insbesondere auch die Entsorgung der HBCD-haltigen Dämmstoffe. Damit ist jetzt klar geregelt, dass diese Abfälle dem Getrenntsammlungsgebot, dem Vermischungsverbot sowie dem abfallrechtlichen Nachweiswesen unterliegen.

Damit darf Schönmackers Bau- und Abbruchabfälle mit HBCD-haltigen Dämmmaterialien, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderung über die elektronische Abfallnachweisführung, wieder uneingeschränkt annehmen. Zusätzlich  stellen wir die erforderliche Nachweisführung  sowie die gesetzeskonforme Verwertung des Materials sicher und unterstützen Sie bei der Dokumentation.

Haben Sie Fragen zum Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffe? Sprechen Sie uns einfach an, unverbindliche Beratung unter Telefon 0800 / 11 37 731 oder E-Mail an info@schoenmackers.de.