Inkrafttreten der Gewerbeabfallverordnung
Ab Dienstag, den 01.08.2017 sind Abfallerzeuger und Gewerbebetreibende dazu verpflichtet, gewerbliche Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle getrennt zu erfassen und zu dokumentieren. Schönmackers stellt seinen Kunden kostenfreie Formulare zur Dokumentation zur Verfügung.
Zusätzlich bieten wir Gewerbetreibenden eine kostenfreie Abfrage zur GewAbfV an. Schönmackers analysiert das Abfallaufkommen und unterbreitet Ihnen gesetzeskonforme Lösungsvorschläge. Informationen finden Sie hier.
Sprechen Sie uns einfach an, unverbindliche Beratung unter Telefon 0800 / 11 37 731 oder E-Mail an info@schoenmackers.de.