Alle Abfallarten. Alle Infos.
Freuen Sie sich auf umfassende Entsorgung. Dazu nutzen wir moderne Sammeltechniken, Sortieranlagen und -systeme. So verhilft Ihnen Schönmackers zu einer sicheren und gesetzeskonformen Verwertung unterschiedlichster Rest- und Wertstoffe.
Nachfolgend finden Sie wertvolle Befülltipps und eine Übersicht mit Details zu allen Abfallarten.
Abfälle zur Verwertung
Abfälle zur Verwertung bezeichnen ein Gemisch aus Abfällen, die entweder stofflich (durch Sortierung und Aufbereitung) oder thermisch (Energieerzeugung durch Verbrennung) verwertet werden.
Erlaubt: Papier/ Pappe, Kartonagen, Stoffreste, Gummi, Kunststoffe jeglicher Art, Holz, Blechbehälter, Verbundverpackungen
Nicht erlaubt: Steine oder ähnliches Material, Leib, Leben und Umwelt gefährdende Stoffe, Kadaver, Speisereste, Schlachtabfälle, Sonderabfälle (Öl, Spraydosen, Medikamente, Farben/Lacke, Altöl, etc.) Asbest, Mineralwolle, Bahnschwellen, Dachpappe, Elektroschrott/Kühlgeräte, Zigarettenasche, Nassabfälle, Kehricht.
Zur Entsorgung bieten wir Ihnen eine Vielzahl geeigneter Container- und Behälterlösungen an. Eine Übersicht finden Sie hier.
Altpapier
Altpapier ist der Oberbegriff für Papier, Pappe und Kartonagen, die nach Gebrauch anfallen und in Haushalten und Gewerbebetrieben gesammelt werden. Anschließend wird das Altpapier in den Recyclingkreislauf zugeführt, hierbei entstehen zum Beispiel Zeitschriften und weitere Produkte aus Papier sowie Verpackungen aller Art.
Erlaubt: Verpackungskartonagen (braun und farbig), Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Durchschreibepapiere ohne Kohlepapier, Briefe und Briefumschläge, Einwickelpapiere usw.
Nicht erlaubt: Pizzakartons mit Speiseresten oder -anhaftungen, Auslegekartonagen mit Farbresten (zum Beispiel bei Lackierereien und Malerbetrieben), ölverunreinigte Kartonagen und Papiere, Tetrapaks, Wachspapiere, Aktenordner usw.
Unsere Altpapier-Entsorgungsangebote für Bürger/-innen finden Sie hier.
Unsere Behälter für Speisereste finden Sie hier.
Aktenordner
Aktenordner dürfen nicht als normales Altpapier entsorgt werden. Neben diesem umwelttechnischen Gebot besteht gerade für Firmen noch ein weiteres Problem. Viel zu oft finden sich im Altpapier von Firmen sensible Informationen, zum Beispiel Interna zu Angeboten oder Bankdaten. Eine professionelle Aktenvernichtung schützt Management und Betriebe. Wir sorgen für die sichere Vernichtung Ihrer Akten nach BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).
Asbesthaltige Baustoffe
Asbest ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene natürlich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale, Spritzasbest und ungebundene Asbeststopfmassen, Asbestgewebematten und Asbestschnüre, meistens in alten Heizungsanlagen und Schornsteinen, asbesthaltiger Fußbodenbelag, Asbestputz, Asbestplatten als Brandschutzplatten, Isolierungen von Klimakanälen und Rohrleitungen. Asbest ist ein gefährlicher Abfall und muss professionell als Sonderabfall entsorgt werden.
Altöl
Altöl bezeichnet verbrauchtes Öl aus technischen Anwendungen, das nicht mehr den Anforderungen für Schmierung oder Kühlung genügt. Dazu gehört beispielsweise Motor-, Getriebe- oder Hydrauliköl. Wir haben uns unter anderem auf diese Abfälle spezialisiert. Details zu unseren umfassenden Lösungen finden Sie hier.
Bauabfälle
Bauschutt
Bauschutt besteht aus rein mineralischen Bestandteilen und unterscheidet sich dadurch von gemischten Bau-und Abbruchabfällen (siehe Baumischabfälle). Bauschutt umfasst ausschließlich Abfälle, die beim Bau anfallen, dazu gehören zum Beispiel Bauhilfsstoffe.
Erlaubt: Beton, Mauerwerk, Fliesen, Kacheln, Keramik, Mörtel, Putz, Steine, Ziegel und Erde.
Nicht erlaubt: Bodenaushub, Sand, Kies, Lehm, Metalle, Kunststoffe, Sonderabfälle, Verpackungen, Holz, Papier, Dachpappe, Rigips, Asbestzement, Glas- und Steinwolle, Farben und Lacke.
Zur Entsorgung von Bauabfällen bieten Ihnen eine Vielzahl geeigneter Container- und Behälterlösungen an. Eine Übersicht finden Sie hier.
Baumischabfälle
Baumischabfälle sind ein Gemisch aus mineralischen und nicht mineralischen Stoffen.
Erlaubt: Bauhilfsstoffe, Bauzubehör und Verpackungen wie zum Beispiel Tapete, Holz, Glas, Rigipsplatten, Metall, Kabel, Kunststoffe, Folien, Papiersäcke und Armierungseisen.
Nicht erlaubt: Bitumen, Teer, asbesthaltige Abfälle, Mineralfaserabfällen, Styropor, Sonderabfälle wie zum Beispiel Altfarben/Altlacke.
Zur Entsorgung von Bauabfällen bieten wir Ihnen eine Vielzahl geeigneter Container- und Behälterlösungen an. Eine Übersicht finden Sie hier.
Bioabfälle
Bioabfall ist ein organischer Abfall pflanzlicher oder tierischer Herkunft, der in einem Haushalt oder Betrieb anfällt und durch Mikroorganismen, im Boden befindliche Lebewesen oder Enzyme abgebaut werden kann.
Erlaubt: Rasenschnitt, Baumschnitt, Strauchschnitt, Obst- und Gemüsereste.
Nicht erlaubt: Restmüll aller Art wie zum Beispiel Verpackungen aus Kunststoff und Speisereste.
Elektro- und Elektronikschrott
Unter Elektro- oder Elektronikschrott versteht man Elektro- und Elektronikgeräte oder deren Bauteile, die nicht mehr verwendet werden, da sie entweder ihre vorgesehene Aufgabe nicht mehr erfüllen oder durch neuere Geräte ersetzt wurden.
Die Erfassung dieser Geräte erfolgt getrennt in fünf Sammelgruppen:
Gruppe 1: Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegerät, Nachtspeicheröfen (separat und verpackt)
Gruppe 2: Kühlgeräte und Ölradiatoren
Gruppe 3: Bildschirme, Monitore und TV-Geräte
Gruppe 4: Lampen
Gruppe 5: Haushaltskleingeräte, IT; TK, Unterhaltungselektronik, Leuchten, Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Kontrollinstrumente, Medizintechnik (Separierung batteriebetriebener Altgeräte)
Gruppe 6: Photovoltaikmodule
– Elektroschrott ohne gefährliche Substanzen. Dazu gehören Haushaltsgroßgeräte und Haushaltskleingeräte, die keine Lithiumbatterien enthalten.
– Elektroschrott mit gefährlichen Substanzen. Dazu gehören Geräte und Bauteile, die Schwermetalle wie Blei, Arsen, Cadmium und Quecksilber und Halogenverbindungen enthalten. Beispiele: Bildschirme, Monitore, TV-Geräte, Haushaltskleingeräte, die Lithiumbatterien enthalten und Weiße Ware, die HBCD-haltige Dämmstoffe beinhalten.
Hinweis: Lampen (z.B. Leuchtstoffröhren) und Kühlgeräte sind getrennt zu erfassen.
Zur Entsorgung bieten wir rechtlich genehmigte Behältnisse an.
Eine Übersicht unserer Container- und Behälterlösungen finden Sie hier.
Emulsionen
Unter einer Emulsion versteht man ein Gemisch zweier normalerweise nicht mischbarer Flüssigkeiten wie beispielsweise Wasser und Öl.
Wir sind spezialisiert auf solche Abfälle. Details zu unseren umfassenden Lösungen finden Sie hier.
Farben und Lacke
Farben, Lacke und andere Beschichtungsmittel bestehen grundsätzlich aus vier Komponenten: Bindemittel, Lösemittel (zu.B. Verdünnungsmittel), Pigmenten und Zusatzstoffen.
Bürger/-innen können Lacke und Farben zum Teil an unseren Wertstoffhöfen abgeben. Hinweis: Bitte informieren Sie sich über Ihre Abgabestelle in Ihrem Abfallkalender. Weitere Infos finden Sie hier.
Fettabscheiderinhalte
Fettabscheider trennen Öle und Fette von Schmutz und Spülwässern die bei der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln anfallen. Fettabscheiderinhalte resultieren aus der Reinigung des Fettabscheiders in Küchen der Gastronomie, Hotellerie oder Gemeinschaftsverpflegung. Die Reinigung und Wartung des Fettabscheiders ist gesetzlich in der DIN 4040 vorgegeben. Details zu unseren umfassenden Lösungen finden Sie hier.
Folien/Kunststoffe
Kunststoffe fallen vor allem dort an, wo es viele Verpackungsmaterialien, PET-Flaschen und Kunststofffolien gibt. Kunststoffe kommen sowohl im Privathaushalt als auch in Gewerbe- und Industrieunternehmen vor. Dazu zählen auch alle Kunststofffolien, die aus Um- und Transportverpackungen stammen und keinen “Grünen Punkt” tragen. Diese Folien müssen sauber und möglichst ohne Aufkleber und Klebebänder sein.
Erlaubt: Schrumpffolie, Luftpolsterfolien, Stretchfolien, Granulatsäcke, Verpackungen, PET-Flaschen, Kabel, Kleinmöbel, Kunststofffolien, Rohre und Dichtungen.
Nicht erlaubt: Kunststoffrohre aus PVC, Lampenabdeckungen aus Kunststoff, verschmutzte Folien, Öle, Farben, Aufkleber und Klebbänder, Teppichgrundgewebe und Fußbodenbeläge.
Für Firmen bieten wir eine Vielzahl geeigneter Container- und Behälterlösungen an. Eine Übersicht finden Sie hier.
Gartenabfälle
Gartenabfälle sind organische Abfälle aller Art aus Garten- und Parkanlagen. Dazu gehören zum Beispiel Kompost und Grünschnitt. Bürger/-innen können Gartenabfälle im Rahmen der kommunalen Bürgerservices entsorgen oder bei größeren Mengen über unseren Containerservice. Dazu nennen wir Ihnen hier einige Beispiele.
Erlaubt: Baum-, Hecken,- und Strauchschnitt, Laub und Pflanzenreste.
Nicht erlaubt: Restmüll aller Art wie zum Beispiel Verpackungen aus Kunststoff usw.
Gelber Sack/Gelbe Tonne
Im Rahmen der kommunalen Müllabfuhr können Bürger/-innen Leichtverpackungen im gelben Kunststoffsack oder in der gelben Tonne entsorgen. Zusätzlich ist in vielen Städten und Gemeinden auch die Abgabe am Wertstoffhof möglich.
Erlaubt: Alle Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien. Schalen und Einweggeschirr aus Aluminium, Lebensmittelumverpackungen aus Plastik wie zum Beispiel Joghurtbecher inklusive Deckel, Silberpapier, Schraubverschlüsse, Styropor, Schaumstoffe aus Obst- oder Gemüseschalen, Metall, Konserven- und Getränkedosen, Folien, Plastiktaschen, Cremedosen, Plastikflaschen von Spül- und Körperpflegemitteln, Farbeimer restentleert und ausgetrocknet.
Nicht erlaubt: Kunststoffzahnbürsten, Videokassetten, CDs, DVDs, Einwegrasierer, Textilien, tragbare Altkleidung, Lumpen, Heimtextilien wie Haushaltstücher, Damenstrumpfhosen, Schuhe, Isomatten, Windeln, Papierhandtücher, Binden, Tampons, Hygienepapiere, verschmutzte Küchenpapiere, Schadstoffe, Farben, Lacke, Säuren, Laugen, Lösungsmittel, Klebstoffe, Altöl, Pflanzenschutzmittel, Batterien, Leuchtstoffröhren, Chemikalien aller Art in haushaltsüblichen Mengen, Altmetall, Autoreifen, Autoteile, Asche, Aschebecher, Ablagekästen, Abdeckplane, Aktenordner, Blumentöpfe, Brillengläser, Büroklammern, Bauschutt, Bindemittel, Blechspielzeug, Eimer, Dosenöffner, Draht, Dübel, Eierschalen, Energiesparlampen, Feuerzeuge, Filme, Fensterscheiben, Fette, Gemüse- und Obstabfälle, Gartenabfälle wie Laub, Zweige, Fallobst, Glas, Glühbirnen, Haarbürsten, Hundeleinen, Kabel, Keramik, Medikamente, Porzellan, Papier wie Zeitungen, Prospekte, Kataloge, Waschmittelkartons, Regenschirme, Spiegel, Speisereste, Teppiche, Wäschekörbe, Wasserpaletten.
Bürger/-innen finden hier die Details zu den verschiedenen Entsorgungsmöglichkeiten.
Für Firmen bieten wir eine Vielzahl geeigneter Container- und Behälterlösungen an. Eine Übersicht finden Sie hier.
Gemischte Materialien
Ein Gemisch aus Verpackungen (Altholz, Papier, Kunststoffe, Metall)
Erlaubt: Glas, Holz AI-AIII, Lebensmittelverpackungen ohne Inhalte, Kunststoffe und Gummi jeglicher Art, Verbundsverpackungen, verschmutztes Papier, Pappe, Kartonagen, verschmutzte Stoffreste.
Nicht erlaubt: Altreifen, Batterien, Baumischabfälle, Bauschutt, Elektrogeräte, Sonderabfälle (Farben, Lacke, Öl, Spraydosen etc.), Speisereste, überlagerte Lebensmittel, Steine oder ähnliches Material.
Gemischte Siedlungsabfälle
Ein hausmüllähnlicher Gemisch aus Gewerbe und Industrie.
Erlaubt: Glas, Holz AI-AIII, Lebensmittelverpackungen ohne Inhalte, Kunststoffe und Gummi jeglicher Art, Verbundsverpackungen, verschmutztes Papier, Pappe, Kartonagen, verschmutzte Stoffreste.
Nicht erlaubt: Altreifen, Batterien, Baumischabfälle, Bauschutt, Elektrogeräte, Sonderabfälle (Farben, Lacke, Öl, Spraydosen etc.), Speisereste, überlagerte Lebensmittel, Steine oder ähnliches Material.
Glas
Altglas können Bürger:innen zum Beispiel in den Glasdepotcontainern für Grün-, Braun- und Weißglas in ihrer Nähe entsorgen. In einigen Kommunen existieren auch Glaskörbe, die an dem Abfuhrtag bis 06:00 Uhr morgens bereitgestellt werden müssen.
Glasabfälle sind grundsätzlich in Grün-, Weiß- und Braunglas getrennt voneinander zu sammeln. Buntes Glas (rot, blau, gelb) gehört zum Grünglas, weil dieses am wenigsten empfindlich gegenüber Farbverunreinigungen ist!
Erlaubt: Einwegverkaufsverpackungen (restentleert) aus Grün-, Weiß-, Braunglas inkl. Deckel u. Verschluss, Flakons aus Glas, Glasflaschen (nicht befandet) z.B. Wein, Sekt, Spirituosen, Essig, Öl, Milch, Frucht- und Gemüsesäfte sowie Fruchtnektare, Konservengläser, Marmeladen-, Gurken- und Senfgläser, Verpackungsglas für Obst, Soßen, Suppen, Gemüse
Nicht erlaubt: Einmachgläser (leer erworbene Glasgefäße, die mit eigenem Einkochgut zur Haltbarmachung befüllt werden), Glasscheiben, Glasdeckel (Töpfe, Pfannen), Vasen u. Dekoartikel aus Glas
HINWEISE:
Glas richtig trennen! In die Glaskörbe, -tonnen und Depotbehälter gehört nur Glas aus Einwegverkaufsverpackungen.
Glasabfälle werden mit unseren 3-Kammer-Fahrzeugen farblich getrennt voneinander gesammelt, so dass die Glasabfälle korrekt recycelt werden können.
Infos dazu finden Sie in den Befüllhinweisen.
Auch für Firmen bieten wir eine Vielzahl geeigneter Container- und Behälterlösungen für Glasabfälle an. Eine Übersicht finden Sie hier.
Erlaubt: Getränkeflaschen, Restglas aus alten Türen, Fenstern, Fahrzeugen und Abbrucharbeiten.
Nicht erlaubt: Glasbausteine und Mineralien.
Holz
Es gibt verschiedenste Holzarten, von Vollholz über Verschnitte bis zu Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen oder aus industrieller Anwendung, die auch unterschiedlich zu entsorgen sind. Wir beraten Sie gerne.
Inkontinenzabfälle
Erlaubt: Einwegbettunterlagen, Einwegreinigungstücher aus Zellstoff, Einwegschürzen, Einweghandschuhe, Farbige oder transparente Müllsäcke aus LDPE, Gebrauchte Windeln, Einlagen, Vorlagen.
Nicht erlaubt: Infektiöse Abfälle, Stoma- oder Urinbeutel, Spritzen, Sonstiger Abfall
Krankenhausspezifische Abfälle
Zu den Abfällen aus Krankenhäusern, Laboren, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen zählen unter anderem
infektiöse Abfälle, desinfizierte Abfälle, Wund-, Gipsverbände, Einwegwäsche, Einwegartikel einschließlich unbenutzbar gemachter Einwegspritzen. Wir bieten einen umfassend sicheren medizinischen Abfall-Service. Weitere Details finden Sie hier.
Lösemittel
Lösemittel fallen häufig in Industrie- oder Gewerbebetrieben an. Dazu zählen zum Beispiel Reinigungsmittel, Benzin, Spiritus, Petroleum, Aceton, Ethanol, Methanol, Toluol und Xylol. Die Eigenschaften sind je nach Einsatzgebiet unterschiedlich und hängen von den jeweiligen gelösten Wirkstoffen ab. Wir sind spezialisiert auf solche Abfälle. Details zu unseren umfassenden Lösungen finden Sie hier.
Säuren/Laugen
Säuren und Laugen kommen sowohl im privaten Bereich als auch in Industrie- und Gewerbebetrieben vor. Unabhängig von Art, Herkunft und Menge der Abfälle gibt es diverse rechtliche Bestimmungen, die bei der Entsorgung von Säuren und Laugen berücksichtigt werden müssen. Die Abfälle sind meist gesundheitsschädlich, ätzend und giftig. Daher zählen sie zu den gefährlichen Abfällen.
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb bieten wir sichere Entsorgungslösungen für Sonderabfälle und Gefahrgut. Details finden Sie hier.
Metalle
Metalle fallen in Haushalten wie auch in Industrie- und Gewerbebetrieben an. Dazu gehören zum Beispiel Aluschrott, Altschrott, Fahrräder und Stühle. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für alle Metallbereiche!
Erlaubt: Stahl, Eisen, Haus- und Gartengeräte, Buntmetall, Kupfer, Bronze, Aluminium, Messing, Maschendraht, Metallgestelle und Metallrohre, Regale, Töpfe, Fahrräder (Gestell), Gastherme und Öfen.
Nicht erlaubt: Kraftfahrzeugteile, Druckgasflaschen, Elektronikschrott und Autowracks.
Eine Übersicht zur Behälterbestellung finden Sie hier.
Ölabscheiderinhalte
Leichtflüssigkeitsabscheider, wie zum Beispiel Öl- oder Benzinabscheider, werden in der Gewerbe- und Industriebranche zum Schutz des Abwassers eingesetzt. Die zurückgehaltenen mineralischen Leichtflüssigkeiten müssen fachgerecht entsorgt werden.
Schönmackers ist spezialisiert auf solche Abfälle. Details zu unseren umfassenden Lösungen finden Sie hier.
Ölhaltige Betriebsmittel
Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährlich Stoffe verunreinigt sind.
Erlaubt: Hydraulikschläuche kleiner 80 cm Länge, Dichtungen von Motoren und Getrieben, gebrauchte Ölfilter, ölverschmutzte Putzlappen, Ölbindemittel, ölverschmutzte Schutzkleidung, ölverunreinigter Kehricht, Reste von Schmierstoffen, verunreinigte Filtermatten, Luftfilter.
Nicht erlaubt: Gebinde mit entzündbaren flüssigen Inhaltsstoffen (AS 200113*), Hydraulikschläuche größer 80 cm Länge (AS 150202*), Ölbindemitteln (große Mengen), ölhaltige Metallschlämme (AS 120118*), Putzlappen mit Leinöl oder Teakholzöl (Selbstentzündung!) (AS 160508*), Spraydosen (AS 150110*).
Restmüll
Restmüll fällt überall an! Besonders stark zum Beispiel in der Hotel- und Gastronomiebranche. Restmüll besteht aus anfallenden Gemischen nicht mineralischer Stoffe, die wegen Verunreinigung oder Vermischung keiner der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen zugeordnet werden können.
Erlaubt: Verpackungen aus Kunststoff, Holzreste, Asche, Kerzen, Windeln und Zigaretten.
Nicht erlaubt: Gefährliche Abfälle, Säuren, Batterien und Leuchtstoffröhren.
Bürger/-innen können Restmüll im Rahmen der lokalen Müllabfuhr entsorgen. Für Firmen bieten wir eine Vielzahl geeigneter Container- und Behälterlösungen an. Eine Übersicht finden Sie hier.
Schadstoffe
Schadstoffe aus Privathaushalten stellen ein erhebliches Gefahrenpotenzial für unsere Umwelt dar.
Wohin mit den Schadstoffen aus privaten Haushalten?
Zum Wertstoffhof! Unsere Wertstoffhöfe sind einfach zu erreichen und ergänzen so die Haushaltsentsorgung in Ihrer Kommune. Unsere Mitarbeiter nehmen Ihre Schadstoffe, abhängig von den Angaben in dem jeweiligen Abfallkalender Ihrer Kommune, von montags bis samstags in haushaltsüblichen Mengen an.
Die Adresse und die Öffnungszeiten Ihres Schönmackers Wertstoffhofes finden Sie hier.
Zum Schadstoffmobil. Wir sammeln Ihre Schadstoffe im Rahmen der kommunalen Sammeltour. Die mobile Sammelstation ist technisch so konstruiert, dass beim Ein- oder Umfüllen von gefährlichen Reststoffen oder Sonderabfällen nichts ins Erdreich oder in die Atmosphäre entweichen kann. Die Termine erfahren Sie in Ihrem Abfallkalender.
Sonderabfall
Im täglichen Sprachgebrauch versteht man unter dieser Begrifflichkeit Abfälle, bei denen durch ihre Menge oder ihre Beschaffenheit eine Gefährdung für Mensch oder Umwelt besteht. Sonderabfälle (gefährliche Abfälle) sind zum Beispiel Lösemittel, Farben und Lacke, Säuren, Laugen, Reinigungsmittel, Medikamente, Batterien, Leuchtstoffröhren und Pestizide. Hier wird deutlich, dass Sonderabfälle (gefährliche Abfälle) nicht nur in der Industrie und im Gewerbe, sondern auch im privaten Haushalt vorkommen. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb kümmert sich Schönmackers um die sichere Entsorgung solcher Sonderabfälle und Gefahrgüter. Details finden Sie hier.
Speisereste
Speise-, Küchen-, Kantinen- und Lebensmittelabfälle sowie Altfette gehören nicht in den Hausabfall und nicht auf den Kompost. Sie sind wichtige Wertstoffe und eignen sich zum Beispiel in der Biogasvergärung zur Herstellung von Strom. Darüber hinaus kann das Fett, das in einem Aufarbeitungsschritt zurückgewonnen wird, zur Herstellung von Biodiesel verwendet werden. Speiseabfälle sind alle Lebensmittelabfälle, die bei der Erzeugung oder Zubereitung von Lebensmitteln oder dem Nichtverzehr von Speisen anfallen. Schönmackers verfügt über langjährige Erfahrungen in der Speiseresteentsorgung. Details dazu finden Sie hier.
Speisereste unverpackt
Erlaubt: Eier, Fette, Fisch (gekocht, gebraten), Fleisch (gekocht, gebraten), Gemüse, Molkereiprodukte (Käse, Joghurt, etc.), Obst, Salat, Suppen, Soßen, Teigwaren (Brot, Kuchen, Nudeln etc.).
Nicht erlaubt: Bestecke (Metall und Kunststoff), Blumen, -erde, -töpfe, Dicke Knochen (Kalbs-, Rinderknochen), Glas, Grünabfälle, Konserven, Rohes Fleisch, Sonstiger Restabfall, Servietten, Verpackungsmaterialien.
Speisereste verpackt
Erlaubt: Lebensmittel in ihren handelsüblichen Verkaufsverpackungen: Eier, Fette, Fisch (gekocht, gebraten), Fleisch (gekocht, gebraten), Gemüse, Molkereiprodukte (Käse, Joghurt, etc.), Obst, Salat, Suppen, Soßen, Teigwaren (Brot, Kuchen, Nudeln etc.), Tiefkühlwaren.
Nicht erlaubt: Bestecke (Metall und Kunststoff), Blumen, -erde, -töpfe, Dicke Knochen (Kalbs-, Rinderknochen), Glas, Grünabfälle, Knochen (Kalbs-, Rinderknochen), Konserven, Rohes Fleisch, Sonstiger Restabfall, Servietten, Verpackungsmaterialien.
Sperrgut
Sperrgut sind die Teile des üblichen Hausrats, die wegen ihres Umfangs auch nach zumutbarer Zerkleinerung oder ihres Gewichts nicht in den zur Verfügung gestellten Sammelbehältern untergebracht werden können, insbesondere Haushaltsgegenstände und Möbel.
Erlaubt: Einrichtungsgegenstände, Gartenzubehör, Gebrauchsgegenstände, Spiel-und Freizeitzubehör, Kleinmöbel, Tische, Schränke, Stühle, Polster, Regale, Matratzen, Teppiche, Spielzeug, Kinderwagen, Bettgestelle, Koffer, Tische, Schränke, Sofas und Betten.
Nicht erlaubt: Alles was fest in der Wohnung/ im Haus verbaut ist, gehört nicht in den Sperrgut. Dazu gehören Baustellenabfälle sowie mineralische oder gefährlichen Abfälle, Türen, Türen mit Glas, Türzargen, Fenster, Isoliermaterial, Natursteinplatten, Wasch-und Toilettenbecken.
Bürger/-innen finden hier die Details zu den verschiedenen Entsorgungsmöglichkeiten.
Abgabeorte. Abholmöglichkeiten.
Schönmackers bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie gewerblichen Kunden bequeme und erprobte Unterstützung. Entweder über die Abgabemöglichkeit am nahe gelegenen Wertstoffhof und Depotcontainer oder mittels Abholung direkt bei Ihnen vor Ort. Dies erledigen wir mit Engagement, Kompetenz und guten Ideen. Nutzen Sie unseren Service für eine bequeme und nachhaltige Entsorgung Ihrer Abfälle und Wertstoffe.
Bürgerservice für:
Aldenhoven, Alpen, Alsdorf, Bad Münstereifel, Baesweiler, Bedburg, Bedburg-Hau, Bergheim, Blankenheim, Brüggen, Dahlem, Dinslaken, Dormagen, Elsdorf, Emmerich, Erftstadt, Erkelenz , Eschweiler, Euskirchen, Gangelt, Geilenkirchen, Geldern, Goch, Grevenbroich, Hamminkeln, Heimbach, Hellenthal, Herzogenrath, Hückelhoven, Hünxe, Hürth, Inden, Issum, Jüchen, Kaarst, Kalkar, Kall, Kamp-Lintfort, Kempen, Kerken, Kerpen, Kevelaer, Korschenbroich, Kreuzau, Linnich, Mechernich, Meerbusch, Merzenich, Moers, Monschau, Neukirchen-Yluyn, Neuss, Nideggen, Niederzier, Nörvenich, Pulheim, Rees, Rheinberg, Rheurdt, Roetgen, Rommerskirchen, Schermbeck, Schleiden, Selfkant, Simmerath, Sonsbeck, Straelen, Stolberg, Titz, Übach-Palenberg, Uedem, Viersen, Voerde, Waldfeucht, Wassenberg, Weeze, Wegberg, Weilerswist, Wesel, Wesseling, Würselen, Xanten, Zülpich
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