CO2-Emissionshandelsgesetz (BEHG)

Update zur CO2-Abgabe: Kostensteigerung zum 01.01.2025.

Grundlage für den deutschen Emissionshandel ist insbesondere das Übereinkommen von Paris aus dem Jahr 2015 (als Nachfolger des Kyoto-Protokolls), welches u. a. das Ziel hat, den weltweiten Temperaturanstieg auf maximal 2,0 Grad Celsius, möglichst 1,5 Grad Celsius, zu begrenzen. Zur Erreichung dieses Ziels hat die deutsche Bundesregierung im Jahr 2016 den Klimaschutzplan 2050 entwickelt. In diesem wird u. a. eine Reduktion des Treibhausgasausstoßes im Jahr 2030 von 55 %, im Jahr 2040 von 70 % und im Jahr 2050 von 85 % als Ziel definiert.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde im Jahr 2019 das Brennstoffemissionshandelsgesetz (abgekürzt BEHG) erlassen. Dieses führt neben dem bereits bestehenden europäischen Emissionshandelssystem (EHS-Richtlinie), ein nationales deutsches Emissionshandelssystem für zunächst fossile Heiz- und Kraftstoffe ein.

Das Ziel des Emissionshandes ist, die jährlichen Emissionsmengen an Treibhausgasen zu begrenzen und über die Jahre laufend zu verringern. So müssen Unternehmen, die entsprechende Brenn- und Kraftstoffe einsetzen, bei der Deutschen Emissionshandelsstelle, angesiedelt beim Umweltbundesamt in Berlin, Emissionszertifikate erwerben. Diese Emissionszertifikate berechtigen somit die Unternehmen zur Emission von einer Tonne Treibhausgasen. Da bei der Energieerzeugung durch Verbrennung eine Vielzahl von Treibhausgasen entsteht, bemisst sich das Zertifikat an einer Tonne Kohlendioxidäquivalent. Umgangssprachlich wird es daher auch „CO₂-Abgabe“ genannt.

Das BEHG legt die Preise für Emissionszertifikate wie folgt fest:
2024: 45,- €
2025: 55,- € (voraussichtlich)
2026: 55,- bis 65,- € (voraussichtlich)

Die vorgenannten Preise verstehen sich pro Emissionszertifikat für eine Tonne emittierte Treibhausgase. Aufgrund der Erfahrung benennen wir den Preis für das Jahr 2025 und 2026 als „voraussichtlich“, denn im Dezember 2023 wurde der Preis für Emissionszertifikate, 14 Tage vor Inkrafttreten, durch die Bundesregierung um 10,- € pro Zertifikat erhöht. Ob wieder eine so kurzfristige Änderung erfolgen könnte, ist derzeit nicht absehbar, aber auch nicht auszuschließen.

Die gesetzlich vorgesehene Steigerung der Preise für Emissionszertifikate hat direkte Auswirkungen auf die Kosten der Abfallentsorgung. Die gesteigerten gesetzlichen Kosten werden, trotz intensiver Verhandlungen, an uns als Ihr Entsorgungspartner weitergegeben. Daher kommen wir nicht umhin, Ihnen als Abfallerzeuger diese Kostensteigerung weiterzugeben. Die CO₂-Abgabe wird, soweit Sie keinen einheitlichen Preis haben, z. B. für eine Kippmulde im Umleersystem, weiterhin auf Ihren Rechnungen gesondert ausgewiesen.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Abfallströme zukünftig so zu optimieren, dass die Belastung durch die neue „CO₂-Abgabe“ für Sie auf ein Minimum reduziert wird. Nutzen Sie dazu unseren kostenlosen Abfallkostencheck oder kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartner für einen Termin.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über etwaige rechtliche oder tatsächliche Veränderungen.

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