Schönmackers: Allgemeine Kundeninformation
Die Sicherheit unserer Vertragspartner und Mitarbeiter hat für uns höchste Priorität. Deshalb haben wir uns umfassend auf eine weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland vorbereitet. Die bestehenden Pandemieplanungen werden laufend den Aktualisierungen des Robert-Koch-Instituts (RKI), der Bundesregierung und des Landes NRW entsprechend angepasst.
Es existieren in unserem Unternehmen Meldeverpflichtungen, welche sich an den aktuellen Vorgaben des RKI orientieren. So haben unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (im Folgenden zur Vereinfachung „Mitarbeiter“ genannt) den direkten Vorgesetzen unverzüglich zu informieren, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
- Krankheitssymptome vergleichbar einer Erkältung oder Grippe
- Kürzlicher Aufenthalt in einem nach dem RKI gelisteten Risikogebiet
- Kürzlicher Kontakt mit einer Person, die sich in einem Risikogebiet gemäß RKI aufgehalten hat
- Kürzlicher Kontakt mit einer Person die im Verdacht steht mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert zu sein oder die positiv auf den Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet wurde
Unabhängig von diesen Meldeverpflichtungen haben auch die Vorgesetzten diese Tatbestände aktiv abzufragen, insbesondere bei Rückkehr aus dem Urlaub. Sollte eine solche Meldung durch Mitarbeiter erfolgen oder wir Kenntnis von einem solchen Tatbestand erhalten, setzen wir den betroffenen Mitarbeiter unverzüglich nicht weiter ein. Der Mitarbeiter wird zur Klärung des gesundheitlichen Zustands unmittelbar in häusliche Isolation geschickt. Eine kooperative Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden wird jederzeit gewährleistet.
Weitere organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter und Kunden sind unter anderem die folgenden:
- Strenge Einhaltung und Kontrolle der Hygienevorschriften des RKI sowie der BioStoffVerordnung, insbesondere zur Handhygiene
- Absage von nicht betriebsnotwendigen Terminen, Freigabe von notwendigen Terminen nur durch den Vorgesetzten
- Beschränkung von Zutritt Dritter zum Betrieb
- Einschränkung der sozialen Interaktion (z.B. Schließung von Pausenräumen, zeitversetztes Arbeiten für gewerbliche Mitarbeiter, Home-Office für kaufmännische Mitarbeiter soweit betrieblich möglich, Reduzierung der Kontakte zwischen gewerblichen und kaufmännischen Mitarbeitern)
- Einhaltung eines Abstandes von mindestens 1,5 bis 2 Meter bei unvermeidbarem Kontakt
- Verzicht auf Unterschriften auf Leistungsbelegen
- Regelmäßige Kontrolle der Körpertemperatur vor Aufnahme der Arbeit
Gemäß den Empfehlungen des RKI sehen wir von einer Verwendung von Masken bzw. Mundschutz ab.
Sollte sich die Sachlage in Bezug auf Sie als unser Kunde oder einzelne Ihrer Mitarbeiter ändern, informieren wie Sie umgehend. Gleiches gilt für eine nachgewiesene Erkrankung eines bei Ihnen in den letzten 14 Tagen eingesetzten Mitarbeiters.
Durch Einhaltung dieser Maßnahmen wollen auch wir dazu beitragen, die Übertragung des Coronavirus (SARS-CoV-2) zu reduzieren. Zurzeit gibt es keine Einschränkung unserer Dienstleistungen. Gerne möchten wir Ihnen auch in diesen besonderen Zeiten unsere Leistung vertragsgerecht anbieten. Die Betriebskontinuität stellen wir durch diese und weitere Maßnahmen sicher.
Sollte es aktuell zu Unannehmlichkeiten kommen, bitten wir diese zu entschuldigen.