Sicher testen – Sicher entsorgen
Kempen, 23.04.2021 – Schönmackers informiert über die sichere Entsorgung von Covid-19-Schnelltests.
- Die bei den Schnelltests anfallenden Sonderabfälle (z.B. Teststäbchen, Kunststoffpipetten, Extraktions-Puffer-Röhrchen, Spuckschalen, Schutzausrüstung) dürfen nicht über Schönmackers Sammelsysteme für Abfall zur Verwertung und gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden, da diese Stoffe gemäß Gewerbeabfallverordnung sortiert werden müssen
- Laut RKI müssen diese Sonderabfälle auf direktem Weg einer Verbrennungsanlage zugeführt
werden - Für Sammlung, Transport und Entsorgung empfiehlt Schönmackers spezielle 50 l Einweg-Klinikabfallbehälter (Plazur) oder 1,1 m³ Umleerbehälter für die Abfallschlüsselnummern 18 01 04 oder 18 01 03
Als zertifizierter, behördlich anerkannter Entsorgungsspezialist für medizinische Abfälle u. a. auch für Krankenhäuser und Alten- und Pflegeeinrichtungen steht Schönmackers Ihnen bei Fragen zu ADR-Klassifizierung und Dokumentation gerne zur Seite.