Zertifikate. Bescheinigungen. Qualifikationen.
Nur besonders qualifizierte Betriebe, die definierte Voraussetzungen erfüllen, können Entsorgungsfachbetrieb werden. Als Auftraggeber müssen Sie sich gesetzlich vergewissern, dass der mit der Beseitigung umweltgefährdender Abfälle beauftragte Betrieb tatsächlich dazu rechtlich befugt und technisch imstande ist. Zu den wichtigen Dokumenten und Nachweisen, die Sie als Gewerbebetrieb oder Industriekunde von uns benötigen, gehören die Entsorgungsfachbetriebszertifikate, die Anzeige- und Erlaubnispflicht nach § 53, 54 KrWG und die Beförderungserlaubnis.
Nachfolgend finden Sie die Zertifikate unserer Entsorgungsfachbetriebe (Efb), Bescheinigungen, Qualifikationen und die allgemeinen Leistungs- und Einkaufsbedingungen zum Download.
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Akkreditierung, Bescheinigungen und Qualifikationen
- Bescheinigung Wasserhaushaltsgesetz
- REDcert Zertifikat Aachen, Düsseldorf, Kerpen, Mönchengladbach
- SCC-Zertifikat Mönchengladbach
- Security Safety Management SeSaM
- Information zur Schönmackers Sonderabfallbehandlungsanlage in Erkelenz
- Akkreditierungsurkunde
- Verfahrensliste der flexiblen Akkreditierung
- EU-Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr
- NIWO Niederlande
- ESA Hürth - Anlieferbedingungen
Efb-Zertifikate
Rechtliches
- Unsere allgemeinen Einkaufsbedingungen
- Unsere allgemeinen Leistungsbedingungen/allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen inkl. Widerrufsbelehrung für den Schönmackers Web-Shop
- Unsere Widerrufsbelehrung für den Schönmackers Web-Shop
- Unsere Hinweise zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Schönmackers Web-Shop
- Ergänzung der Allgemeinen Leistungsbedingungen Speisereste
Infos und Kontakt
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