Keine Annahme von HBCD-haltigen Dämmmaterialien
Schönmackers nimmt seit Anfang Oktober keine Dämmmaterialien an, die mit dem Flammschutzmittel Hexabromcyclododekan (HBCD) behandelt wurden. Hintergrund ist die geänderte EU-Verordnung 850/2004, die vor 2015 verbaute Dämmstoffe aus Polystyrol, Styrodur und Styropormaterialien ab sofort als „gefährlichen Abfall“ unter der Abfallschlüsselnummer 17 06 03* einstuft.
In Deutschland kam HBCD bis Ende 2014 als Flammschutzmittel für Dämmstoffe zum Einsatz und steht nun im Verdacht, die Fortpflanzung zu beeinträchtigen und ist deshalb mittlerweile weltweit verboten. Seit 2016 dürfen laut der EU-Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP) Produkte mit einem Gehalt von mehr als 1.000 mg/kg HBCD in der Europäischen Union weder hergestellt noch in Verkehr gebracht werden.
Das hat auch Auswirkungen auf die Entsorgung. Bisher konnten HBCD-haltigen Dämmmaterialien über die gemischten Bau- und Abbruchabfälle (AVV 17 09 04) entsorgt werden. Ab sofort muss der Abfall gesondert erfasst und verbrannt werden. Zudem darf er weder deponiert noch exportiert werden. Da die meisten Anlagenbetreiber diese Abfälle zurzeit nicht annehmen dürfen, liegen in der gesamten Branche Entsorgungsengpässe vor. Das zwingt auch Schönmackers zu einem Stopp bei der Annahme von HBCD-haltigen Dämmmaterialien. Die gesamte Branche arbeitet intensiv daran, diese für alle Seiten unbefriedigende Situation zu verändern. Sobald sich eine Lösung aufzeigt, wird Schönmackers Bürger, Kommunen und Unternehmen über mögliche Lösungswege informieren.